AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für „Henze Menü“, Christian Henze
Nachfolgend „Henze Menü“
– Liefer- und Leistungsbedingungen –

I.Geltungsbereich
Grundlage sämtlicher Lieferungen und Leistungen von „Henze Menü“ sind die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende Bedingungen des Käufers (m/w) werden nicht akzeptiert.

II.Vertragsabschluss
Die Bestellung des Käufers kommt gegenüber „Henze Menü“ durch Übersendung des von „Henze Menü“ vorgegebenen Bestellformblattes durch den Käufer zustande. Für eine gültige Bestellung ist jeweils das aktuellste von „Henze Menü“ zur Verfügung gestellte Bestellformblatt zu verwenden.
Eine Übersendung des vom Käufer mit seinen Bestellungen ausgefüllten Bestellformblattes kann per Email, Fax oder über die Homepage erfolgen.
Die Bestellung muss mindestens 3 Arbeitstage (Arbeitstage Montag bis Freitag) vor Liefertermin bei „Henze Menü“ eingehen.
„Henze Menü“ nimmt die Bestellung ganz oder teilweise an, wenn nicht innerhalb von 24 Stunden eine entsprechende Ablehnung der Bestellung durch „Henze Menü“ (schriftlich/per Email) erfolgt.
Unsere Preise verstehen sich incl. Lieferung.

III.Lieferung
Die Lieferung der bestellten Speisen erfolgt ausschließlich durch „Henze Menü“ oder einen von „Henze Menü“ beauftragten Dritten.
Die Lieferung der bestellten Speisen erfolgt einmal pro Woche zu einem fixen Termin. Der Termin wird zwischen „Henze Menü“ und dem Käufer individuell vereinbart.
Erfolgt die Lieferung der bestellten Speisen auf Wunsch oder Veranlassung des Käufers nicht, wird dem Käufer für jeden weiteren Tag der Lagerung pro bestellter Speise ein Pauschalbetrag von EURO 0,30 zzgl. jeweils geltender Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
Der Mindestbestellwert pro Bestellung beträgt EURO 250,00 netto zuzüglich einer Dieselpauschale in Höhe von 10,00 € netto. Ab einem Bestellwert von 450,01 € netto entfällt die Dieselpauschale. Dies gilt für Bestellungen mit der Anlieferung bis maximal 100 km Entfernung. Bei größerer Entfernung bieten wir Ihnen gerne eine individuelle Lösung an.
Die Lieferung erfolgt in E2-Kisten. Es wird ein Pfand in Höhe von 0,55 € je E2-Kiste berechnet. Bei Verlust werden 6 € je E2-Kiste berechnet.
Verzögert sich die Lieferung infolge von Umständen, die „Henze Menü“ nicht zu vertreten hat, verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der Verzögerung. Hierzu zählt insbesondere die nicht rechtzeitige und/oder unrichtige Selbstbelieferung von „Henze Menü“.
Ein Anspruch des Käufers im Zusammenhang mit einer in Abs. 5 definierten Lieferungsverzögerung resultiert hieraus nicht, es sei denn, die Verzögerung überschreitet die Dauer von zwei Wochen. In diesem Fall kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

IV.Entgegennahme der Lieferung
Der Käufer sichert zu, die von „Henze Menü“ gelieferten Speisen unverzüglich bei einer Mindesttemperatur von minus 18 Grad Celsius bis zum Verzehr/Verkauf bei sich einzulagern (Einhaltung der Kühlkette).
Der Käufer hat die gelieferten Einheiten unverzüglich auf Vollzähligkeit und ordnungsgemäße Kühlung hin zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich „Henze Menü“ schriftlich oder per Email mitzuteilen.
Bei Entgegennahme der Lieferung nicht unmittelbar erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung durch den Käufer „Henze Menü“ schriftlich oder per Email mitzuteilen.
Erfolgt keine Rüge des Käufers oder erfolgt sie nicht unverzüglich, so gilt die Lieferung als genehmigt.

V.Zahlung, Eigentumsvorbehalt, Preise
Der Kaufpreis ist fällig zur Zahlung bei Lieferung.
Die Zahlung erfolgt durch Überweisung des Rechnungsbetrages. Das Zahlungsziel beträgt zehn Tage
„Henze Menü“ behält sich das Eigentum an den gelieferten Speisen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer vor.
Die Preise der jeweiligen Speisen ergeben sich aus dem der Bestellung zugrundeliegenden Bestellformblatt. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

VI.Haftung
„Henze Menü“ haftet nur für Schäden, die von ihm oder von ihm beauftragten Dritten grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden.
Dies gilt nicht für Haftung aufgrund nicht abdingbarer gesetzlicher Vorschriften oder Schäden aus der Verletzung von Leib und Leben.

VII. Erfüllungsort und Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort ist Kempten im Allgäu.
Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Kempten im Allgäu, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

VIII.Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.
Änderungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen „Henze Menü“ und Käufer im Einzelfall bedürfen der Schriftform.